Barrierefreiheit
ChillPlay soll für alle funktionieren. Hier steht, wie weit wir sind und wie du uns Feedback gibst.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.chillplay.de und für die Windows-App ChillPlay 2.0. Sie orientiert sich an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 bzw. den WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website und die App sind nach unserer eigenen Prüfung weitgehend barrierefrei. Die unten genannten Einschränkungen sind bekannt.
Das haben wir umgesetzt: Website
- Semantische Struktur mit Überschriften, Landmarken und „Zum Inhalt springen“-Link
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit gut sichtbarem Fokus
- Kontraste nach WCAG 2.2 AA im hellen und im dunklen Design
- Alle Animationen lassen sich über „Bewegung reduzieren“ (im Footer) oder die Systemeinstellung abschalten
- Die interaktive Demo, der Vorher-Nachher-Regler und alle Dialoge sind per Tastatur bedienbar und für Screenreader beschriftet
- Textvergrößerung bis 200 % und schmale Darstellung ab 320 px ohne Informationsverlust
- Formulare mit sichtbaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
Das haben wir umgesetzt: App
- Unterstützung von Screenreadern (NVDA, JAWS, Windows-Sprachausgabe)
- Vollständige Tastaturbedienung und Tastenkürzel
- Übernahme des Windows-Kontrastdesigns, der Textgröße und der Animationseinstellung
- Scharfe Darstellung bei jeder Skalierung
Bekannte Einschränkungen
- Screenshots zeigen die App als Bild. Die wesentlichen Inhalte sind im Alternativtext und im umgebenden Text beschrieben.
- Die Hilfe ist derzeit nur auf Deutsch verfügbar.
- Die Bestellseite wird von unserem Vertriebspartner Lemon Squeezy bereitgestellt. Auf deren Barrierefreiheit haben wir nur begrenzten Einfluss. Bei Problemen helfen wir dir gerne beim Kauf.
Feedback und Kontakt
Ist dir eine Barriere aufgefallen? Dann schreib uns bitte an hi@chillplay.de oder über das Kontaktformular. Wir antworten in der Regel innerhalb von 2 Werktagen und beheben Barrieren so schnell wie möglich.
Marktüberwachung
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg. [Anschrift/Website prüfen und ergänzen]
Erstellt am 25.09.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung.